Alleinerziehende werden steuerlich stärker entlastet
Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Für die Jahre 2020 und 2021 wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 Euro jährlich erhöht. Mit der Erhöhung um 2.100 Euro wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der Covid-19-Pandemie berücksichtigt.
Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro jährlich pro Kind. Durch das Jahressteuergesetz 2020 wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab dem Jahr 2022 dauerhaft auf 4.008 Euro angehoben.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 18.1.2020 · https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-entlastungsbetrag-alleinerziehende-einkommmenssteuer · DHZ