Bayern

Förderung der Kinderwunschbehandlung kommt an

  • Das Förderprogramm zur Unterstützung ungewollt kinderloser Paare in Bayern wird rege genutzt.

  • Knapp ein halbes Jahr nach der Einführung von Zuschüssen für Kinderwunschbehandlungen hat der Freistaat Bayern rund 2.700 Anträge von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch bewilligt. »Durch das Förderprogramm haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um den Zugang zu Kinderwunschbehandlungen zu erleichtern. Die Förderung wird sehr rege in Anspruch genommen«, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner (CSU). Seit dem Förderungsbeginn am 1. November 2020 seien rund 3.300 Anträge in Bayern gestellt worden.

    Das Familienministerium schätzt, dass fast jedes zehnte Paar in Deutschland zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos ist.

    Die Förderung kann online auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales beantragt werden. Die Behandlung darf auch in einem angrenzenden Bundesland durchgeführt werden. Berechtigt sind Ehepaare und nicht verheiratete heterosexuelle Paare mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Bayern. Homosexuelle Paare haben keinen Anspruch auf Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen. Diese Vorgabe ergibt sich dem Ministerium zufolge zum einen aus einer Bundesförderrichtlinie und ist zum anderen im Bundesgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 27a SGB V) festgelegt, wonach ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares bei der Behandlung verwendet werden dürfen.

    Quelle: aerzteblatt.de, 13.4.2021 DHZ

    Rubrik: Schwangerschaft

    Erscheinungsdatum: 15.04.2021