Justizstreit in Großbritannien

Unheilbar krankes Baby im Hospiz gestorben

  • In Großbritannien werden lebenserhaltende Maßnahmen – auch bei Kindern – aus finanziellen Gründen früher eingestellt, als es beispielsweise in Deutschland der Fall ist.

  • Nach einem Justizstreit haben Ärzt:innen in England gegen den Willen der Eltern lebenserhaltende Maßnahmen für ein schwer krankes Baby eingestellt. Die acht Monate alte Indi war an einer sogenannten Mitochondriopathie erkrankt, einer genetischen Erkrankung, die das Nerven- und Muskelsystem betrifft und dem Körper Energie aussaugt. Nach Auskunft der Ärzt:innen in Nottingham wäre die Behandlung zwecklos sowie für das Kind schmerzhaft, weswegen ein Gericht entschied, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden. Auch ein Antrag, das Kind zur weiteren Behandlung nach Italien zu bringen, wurde abgelehnt. Vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg scheiterten die Eltern ebenfalls.

    Das Berufungsgericht in London hatte zusätzlich entschieden, dass das Baby nicht zu Hause sterben darf. Die lebenserhaltenden Maßnahmen müssten in einer Klinik oder einem Hospiz beendet werden. Nachdem das Mädchen in ein Hospiz gebracht wurde, verstarb es in der Nacht zum 13. November. In einer Stellungnahme der Organisation Christian Concern teilten die Eltern ihre Trauer und Wut.

    Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder. Vor allem die juristische Debatte um den zwölfjährigen Archie hatte für Aufsehen gesorgt, der sich bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen zugezogen hatte. Bei dem danach hirntoten Jungen wurden im August 2022 die Geräte abgestellt, nachdem das Oberste Gericht gegen den Willen der Eltern so entschieden hatte.

    Was im besten Sinne der Patient:innen ist, entscheiden in Großbritannien oft Richter:innen auf Empfehlung von Mediziner:innen. Der finanziell stark unter Druck stehende Gesundheitsdienst NHS neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das etwa in Deutschland der Fall wäre. Dort gibt es zuweilen aber eher Konflikte, wenn Kranke oder Angehörige Geräte aus eigenem Willen abschalten wollen.

    Quelle: dpa, 13.11.23 · DHZ

     

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 14.11.2023