§ 219a Strafgesetzbuch

ÄrztInnen sollen über Möglichkeit für Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen

Frauen sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Das sieht ein ReferentInnenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nach langem Streit um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen verständigt hat.

Das Werbeverbot selbst bleibt demnach bestehen, der § 219a wird aber ergänzt. ÄrztInnen und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen hinweisen dürfen, etwa durch Links bei ihrem eigenen Internetauftritt.

Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit ÄrztInnen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen – mit Angaben zu den angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Internet veröffentlicht werden.

Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille künftig zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Das helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, so Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). «Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute Ergänzung.»

Die große Koalition hatte monatelang über den § 219a StGB gestritten. Ausgelöst wurde die Debatte von einem Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel, die vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte.

Grundlage war der § 219a, der «Werbung» für Schwangerschaftsabbrüche verbiete. Demnach macht sich strafbar, wer «seines Vermögensvorteils wegen» öffentlich Abtreibungen anbietet.

Die SPD hatte – wie Grüne, Linke und FDP – eine Abschaffung des Verbots gefordert, die CDU war dagegen.

Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber nicht alle KritikerInnen zufrieden stellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf.

«Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen», so Justizministerin Katarina Barley (SPD). Die neue Vorschrift sorge zudem für Rechtssicherheit für die ÄrztInnen, betonte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Der ReferentInnenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.

Quelle: dpa, 29.1.2019 ∙ DHZ

 

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 29.01.2019