Statistisches Bundesamt

Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2015 rund 129.000 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 20.800 Verfahren eindeutig als Kindeswohlgefährdungen („akute Kindeswohlgefährdung“). Hier gab es gegenüber 2014 den höchsten Anstieg um 11,7 Prozent. Bei knapp 24.200 Verfahren (+ 7,9 Prozent) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden („latente Kindeswohlgefährdung“). In rund 43.200 Fällen (+ 4 Prozent) kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41.300) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt (–1  Prozent).

Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Beinahe jedes vierte Kind (23,4 Prozent), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.

(Statistisches Bundesamt, 4.10.2016)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 16.11.2016