Statement des DHV zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Aus für die klinische Geburtshilfe?

  • Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV: »Die unverantwortliche Schwächung der klinischen Geburtshilfe muss ein Ende haben.«

  • Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) beschlossen. Anschließend wurde er ins parlamentarische Verfahren eingebracht und am 20. Oktober vom Bundestag verabschiedet.

    Die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV), Ulrike Geppert-Orthofer, äußert sich in einem Statement zum Beschluss: »Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das gestern im Bundestag beschlossen wurde, hat katastrophale Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe und gefährdet die Versorgung von Frauen und Kindern in bisher ungekanntem Maße. Es ist uns völlig unerklärlich, wie eine Neuregelung der Pflegebudgets zukünftig die Möglichkeit der Refinanzierung von Hebammenstellen auf den geburtshilflichen Stationen ausschließen kann. Wir haben den Eindruck, dass trotz unserer deutlichen Mahnungen die negativen Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe schlichtweg ignoriert wurden.

    Hebammen sind die Expert:innen für die Versorgung und Pflege von Risikoschwangeren und Frauen im Wochenbett. Sie sichern maßgeblich die Versorgungsqualität und übernehmen selbstverständlich und hauptverantwortlich ihren Teil des Versorgungsauftrags in der gesamten geburtshilflichen Abteilung. Wenn Hebammen Frauen und Neugeborene pflegen und betreuen, werden sie auf Station anstelle von Pflegefachkräften eingesetzt, die an anderer Stelle dringender gebraucht werden. Es ist ein Irrtum, dass diese Tätigkeiten zusätzlich zu den Pflegestellen vergütet und über die DRGs ausgeglichen werden können.

    Hinzu kommt, dass die Änderungen im Pflegebudget automatisch auch die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung der Hebammenstudierenden massiv gefährden. Die Praxisanleitung auf den geburtshilflichen Stationen muss durch Hebammen erfolgen und kann nicht delegiert werden.

    Die unverantwortliche Schwächung der klinischen Geburtshilfe muss ein Ende haben. Wie es anders geht, haben wir in unserer Stellungnahme zum Gesetz und in einem Brandbrief an die Regierungskoalition dargelegt. Koalition und Bundesgesundheitsministerium müssen jetzt schnell handeln. Denn jede Hebammenstelle, die zum 1. Januar 2023 gekündigt wird, ist eine zu viel.«

    Hier geht es zur zur Stellungnahme >https://bit.ly/3grPVg7 und hier zum Brandbrief des DHV: >https://bit.ly/3TOG8za

    Quelle: DHV, 21.10.2022 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 25.10.2022