Recht

Australierin darf Sperma ihres toten Partners nutzen

Eine junge Frau in Australien hat in einem ungewöhnlichen Verfahren das Recht erstritten, das Sperma ihres toten Partners für eine künstliche Befruchtung zu nutzen. Ihre erhoffte Schwangerschaft stehe nicht im Widerspruch zu den Wünschen ihres vor fast zwei Jahren gestorbenen Freundes, sagte Richterin Susan Brown Mitte Juni zur Begründung. Sie sei sicher, dass die 25-Jährige «verantwortungsvoll und rational» handle und gut für ein mögliches Kind sorgen werde.

Der Partner der Australierin hatte sich im August 2016 im Alter von 23 Jahren das Leben genommen. Kurz nach seinem Tod hatte die Frau ihm mit Einverständnis des Gerichts Sperma entnehmen lassen. Sie hatte angegeben, das Paar habe heiraten wollen und sich ein Kind gewünscht. Für die Verwendung des Spermas wäre jedoch eigentlich das schriftliche Einverständnis des Mannes nötig gewesen.

Die Anwältin der jungen Frau hatte den Berichten zufolge argumentiert, seit dem Tod des Mannes sei ausreichend Zeit für eine rationale Entscheidung vergangen. «Es handelt sich nicht um eine Reaktion aus der Trauer heraus», so die Juristin. Ihre Mandantin sei psychologisch betreut worden und habe die Sache gut durchdacht.

dpa, 20.6.2018/DHZ

 

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 20.06.2018