Recht

Britisches Gericht lehnt Zwang zum Vaterschaftstest ab

  • Der britische High Court lehnt in seinem Urteil einen Vaterschaftstest. In dem Fall hatte ein Vater mit eingeschränkter Spermienqualität bei einer künstlichen Befruchtung auch Sperma seines Vaters hinzugezogen.

  • Ein Mann, der zur Zeugung seines Kindes sein Sperma mit dem seines Vaters gemischt hat, soll einem Gerichtsurteil in Großbritannien zufolge nicht zum Vaterschaftstest gezwungen werden. Das habe der High Court entschieden. Der Mann habe Probleme mit seiner Fruchtbarkeit gehabt und sich eine künstliche Befruchtung nicht leisten können. Mit seiner Partnerin habe er beschlossen, ihr eine Mischung aus seinem Sperma und den Samen seines Vaters einzuführen.

    Eine Gemeindeverwaltung hatte von den Umständen erfahren und einen Vaterschaftstest durchsetzen wollen. Das Gericht lehnte die Forderung ab: Die Familie müsse selbst entscheiden, ob sie einen Test mache und dem Kind von dem Ergebnis später erzähle.

    Quelle: dpa, 16.2.24 · DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 20.02.2024