Bundestag stimmt für neues Namensrecht
Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. »Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken«, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). »Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt.«
Ein Bindestrich bei Doppelnamen bleibt möglich, aber nicht vorgeschrieben – und nach zwei Nachnamen ist Schluss. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht. Zudem gibt es künftig mehr Raum für ausländische Namensregelungen.
Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde »aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht«, heißt es in dem neuen Gesetz.
Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Buschmann erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.
Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.
Quelle: dpa, 12.4.2024 · DHZ