DHV

„Das Haftpflichtproblem muss strukturell gelöst werden!“

Wie kann die Preisspirale bei den Haftpflichtversicherungen durchbrochen und die Zukunft des Hebammenberufes langfristig gesichert werden? Um diese Fragen ging es am 25. März bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin. Anlass und Gegenstand der Hebammenanhörung sind ein Antrag der Fraktion der Linken sowie einer von Bündnis90/Die Grünen. Unter anderem wurde dort auch ein Teilaspekt des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) diskutiert: die Regressbegrenzung der Kranken- und Pflegeversicherungen für durch Hebammen verursachte Schäden und die möglichen Auswirkungen auf den Haftpflichtversicherungsmarkt für Hebammen. Der Deutsche Hebammenverband begrüßt die Vorstöße des Gesundheitsministeriums, hält aber die Vorschläge zur Regressdeckelung für nicht ausreichend, um das Haftpflichtproblem zu lösen.

Unter Regressen versteht man die Zahlungen der Haftpflichtversicherer, die beispielsweise Krankenkassen für Behandlungskosten geltend machen. Wenn die Hebammen für diese Kosten nicht mehr haften müssen, könnte die Preisspirale bei den Haftpflichtprämien durchbrochen werden, so die Hoffnung. Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes ist sich allerdings sicher: „Wir können das Problem ständig steigender Haftpflichtprämien nur mit einer alternativen Haftpflichtstruktur lösen. Ein Regressverzicht könnte dabei ein Baustein sein, wird aber sicherlich nicht ausreichen, um den rasanten Prämienanstieg zu stoppen.“ Präsidiumsmitglied Katharina Jeschke ergänzt: „Die Regresszahlungen machen nur einen Teil der wachsenden Kosten aus. Wir haben deshalb einen Vorschlag erarbeitet, der einen Haftungsfonds vorsieht. Dieser greift ab einer bestimmten Schadenssumme und würde die Kolleginnen auch vor unkalkulierbaren Nachhaftungsrisiken schützen.“

Am vorliegenden Vorschlag zur Regressbegrenzung kritisiert der DHV insbesondere die Tatsache, dass Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden sind, von dem Regressverzicht ausgenommen sein sollen. Der DHV befürchtet, dass dies in der Praxis zu mehr und höheren Prozesskosten führen wird. Denn derzeit spielt der Grad des Verschuldens keine Rolle bei der Feststellung, ob ein Haftpflichtschaden vorliegt. Nur vorsätzliches Handeln ist nicht durch die Versicherung gedeckt. Wenn die grobe Fahrlässigkeit nun aber zu einem Kriterium würde, müsste dies in vielen teuren Einzelentscheidungen festgestellt werden. Die Versicherer müssten hierfür Rücklagen hinterlegen und für die Prämienentwicklung gäbe es keine Entlastung.

Zurzeit verhandeln die Hebammenverbände mit den Krankenkassen den gesetzlich neu definierten Sicherstellungszuschlag, der ab Juli 2015 greifen soll. Dann steigen die Prämien für in der Geburtshilfe freiberuflich tätige Hebammen auf 6.274 Euro. Hebammen, die diese Summe nicht erwirtschaften können, sollen mit dem Sicherstellungszuschlag einen Ausgleich erhalten.

„Uns ist daran gelegen, dass nicht länger immer neue Ausgleichszahlungen für steigende Prämien verhandelt werden müssen. Wir fordern deshalb die Politik auf, nachhaltige Alternativen zur Lösung des Haftpflichtproblems zeitnah zu überprüfen und zu entwickeln“, sagt Martina Klenk.

(hebammenverband.de, 25.3.2015)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 16.04.2015