DGKJ

Experten fordern strikte Werbebeschränkungen für Säuglingsnahrung

Werbung für Säuglingsanfangsnahrung unterliegt mittlerweile europaweit strengen Auflagen mit dem Ziel, das Stillen zu fördern und zu schützen: So müssen Werbeanzeigen ohne idealisierende Darstellungen oder gar visuelle Gleichsetzungen mit dem Stillen auskommen. Das große Marktsegment der „Folgenahrung“ jedoch unterliegt solchen Regularien nicht, kritisieren die Ernährungsexperten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), und fordern strengere Werbebeschränkungen auch für diese Produktgruppe.

„Erfolgreiche Werbung für ein Folgeprodukt kann unmittelbar auch Aufmerksamkeit für Säuglingsanfangsnahrung bewirken“, betont Prof. Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der DGKJ-Ernährungskommission.

Deshalb spricht sich die Ernährungskommission dafür aus, jegliche Werbung für Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen zu unterbinden, welche in anderen als für Fachkreise bestimmten, medizinisch-wissenschaftlichen oder der Säuglingspflege gewidmeten Publikationen erscheint, andere als sachbezogene und wissenschaftliche Informationen enthält und den Eindruck erwecken oder darauf hindeuten kann, dass Flaschennahrung der Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist (idealisierende Werbung); Verbraucher durch Verteilung von Proben, Abgabe kostenloser oder verbilligter Erzeugnisse oder durch andere zusätzliche Kaufanreize direkt, oder indirekt über Anreize für in der Gesundheitsvorsorge oder -versorgung tätige Institutionen oder Personen, zur Verwendung oder zum Kauf solcher Produkte bewegt.

Die komplette Stellungnahme der Ernährungskommission der DGKJ findet sich im Internet unter: http://www.dgkj.de/uploads/media/werbebeschraenkungen-fuer-saeuglingsanfangs--und-folgenahrungen.pdf

(DGKJ, 1.9.2014; Newsletter Deutsche Liga für das Kind Nr. 535, 4.9.2014)

Rubrik: 1. Lebensjahr

Erscheinungsdatum: 16.09.2014