El Salvador

Freispruch nach Mordvorwürfen bei Totgeburt

Evelyn Hernández wurde nach einer Totgeburt im Juli 2017 des Mordes angeklagt (siehe > dhz.de - Meldung vom 11.7.2017). Sie war nach einer Vergewaltigung schwanger geworden. Ihr drohten 30 Jahre Haft, nun wurde sie freigesprochen.

Auch wenn Schwangerschaftsabbrüche in fast ganz Lateinamerika verboten sind, setzt kein Land seine Gesetze so rigoros um wie El Salvador. Schwangerschaftsabbrüche sind auch dann nicht erlaubt, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist oder Leib und Leben der Mutter bedroht sind. Frauen, die gegen das Gesetz verstoßen, drohen acht Jahre Haft. In vielen Fällen wird zusätzlich noch ein Mordparagraf angewendet, so werden Gefängnisstrafen bis zu 50 Jahren möglich. Die Rechtsprechung verpflichtet zudem ÄrztInnen und PflegerInnen, jeden Verdacht zu melden. So werden immer wieder Frauen noch im Krankenhaus verhaftet.

Hernández trat eine 30-jährige Haftstrafe an. Nach drei Jahren erreichten ihre Anwälte eine Annullierung des Urteils. Bis zum Ende einer neuen Verhandlung durfte sie das Gefängnis verlassen, ging wieder zur Schule und arbeitete. Das neue Urteil war das erste unter dem jungen, populistischen Präsidenten Nayib Bukele. Auch er ist ein Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen, jedoch spricht er sich für Ausnahmen aus. Er sei gegen eine Verurteilung von "armen Frauen mit spontanen Fehlgeburten", sagt Bukele.

Im Falle von Evelyn Hernández haben sich die Richter nun für Freispruch entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 40 Jahren gefordert. "Gott sei Dank, der Gerechtigkeit wurde Genüge getan", rief Hernández nach der Urteilsverkündung. Vielleicht ist das Urteil der erste Schritt zur UN-Forderung, El Salvador solle seine drakonischen Gesetze überarbeiten.

Quelle: DHZ. https://www.dhz-online.de/news/detail/artikel/vergewaltigungsopfer-wegen-totgeburt-zu-30-jahren-haft-verurteilt/ sueddeutsche.de, 20.8.2019 DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 21.08.2019