Deutsche Diabetes Gesellschaft

Glukosetoleranztest bei Risikoschwangerschaften

Damit ein Gestationsdiabetes mellitus (GDM) nicht unerkannt bleibt, wird allen Schwangeren zwischen der 24. und 28. Woche ein Blutzuckerbelastungstest angeboten. Die Mutterschaftsrichtlinie sieht hierfür jedoch nur die einfachere von zwei Testvarianten vor. Damit könne ein GDM jedoch nicht zuverlässig erkannt werden, kritisiert die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG). Bei Risikoschwangeren – etwa Frauen über 30 oder übergewichtigen Frauen – solle direkt der aufwändigere aber aussagekräftige diagnostische Glukosetoleranztest zum Einsatz kommen.

Genaue Daten zur Aussagekraft des gängigen „einfachen“ Screenings lägen nicht vor, eine Untersuchung aus den 1990er Jahren sprach jedoch damals schon dafür, dass mindestens jede fünfte gefährdete Frau nicht erkannt werde.

Sobald Warnzeichen für einen GDM auftreten, sollte Schwangeren der orale Glukosetoleranztest angeboten werden. „Aus einer weltweiten Studie mit 25.000 Schwangeren wissen wir, dass bei fast jeder dritten Schwangeren mit GDM nur der Nüchternblutzucker erhöht ist“, sagt Professor Dr. med. Ute Schäfer-Graf, die das Berliner Diabeteszentrum für Schwangere am St. Joseph-Krankenhaus in Berlin leitet. In all diesen Fällen könne die Stoffwechselentgleisung nur mit dem 75 Gramm oGTT erkannt werden, nicht aber mit dem einfachen Screening – denn hier werde der Nüchternblutzucker schließlich gar nicht gemessen.

Ergibt der einfache Screeningtest erhöhte Werte, sieht die Mutterschaftsrichtlinie zur weiteren Abklärung auch hier die Durchführung eines 75 g oGTT vor. „Um ihren Patientinnen die Belastung durch einen doppelten Test zu ersparen und gleichzeitig die Gefahr einer Fehldiagnose zu minimieren, bieten viele Frauenärzte direkt den 75 Gramm oGTT an“, weiß Schäfer-Graf. Weil die Krankenkassen jedoch nur den 75 g Test bezahlen, wenn ein Suchtest vorausgegangen ist, zahlen die Ärzte zuweilen den Differenzbetrag aus eigener Tasche. Alternativ bieten sie den präzisen oGTT als IGEL-Leistung an. DDG-Präsident Professor Dr. med. Baptist Gallwitz vom Universitätsklinikum Tübingen empfiehlt: „Zumindest bei Schwangeren mit erhöhtem GDM-Risiko, etwa bei starkem Übergewicht, sollte der oGTT auch direkt abgerechnet werden können“. Im Idealfall sollte dies sogar für alle Schwangeren gelten.

(DDG, 13.3.2017)

Rubrik: Beruf und Praxis

Erscheinungsdatum: 12.04.2017