Nordrhein-Westfalen

Hebammen in NRW derzeit ohne gültige Berufsordnung

Momentan haben die Hebammen in Nordrhein-Westfalen keine gültige Berufsordnung. Sie endete fristgerecht zum 31.12.2014 und sollte verlängert werden, bis die Neufassung, die momentan erarbeitet wird, in Kraft tritt. Wie der Vorstand des Landesverbandes aus dem Gesundheitsministerium NRW erfahren hat, ist dies durch einen redaktionellen Fehler außer Kraft gesetzt.

Armin-Octavian Hirschmüller, Rechtsanwalt des Deutschen Hebammenverband, empfiehlt dringend, sich weiter so zu verhalten, als hätte die alte Berufsordnung Geltung.

(hebammen-nrw.de, 28.1.2015)

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 16.02.2015