Bayern

Hebammenbonus wird ausgeweitet

Der Bayerische Hebammenbonus wird ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2020 können Hebammen, die in Bayern arbeiten, ihren Wohnsitz aber außerhalb Bayerns haben, den Bonus beantragen. Dies gilt auch rückwirkend für die im Jahr 2019 betreuten Geburten.

Nach Angaben des Bayerischen Gesundheitsministeriums seien seit der Einführung im September 2018 insgesamt 1.773 Anträge eingegangen – davon 163 für das Antragsjahr 2019.

Ausführliche Informationen zur Antragsberechtigung und den erforderlichen Nachweisen im Internet unter > www.hebammenbonus.bayern.de

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 19.12.2019

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 15.01.2020