Deutscher Hebammenverband e.V.

Hebammenverband fordert Terminservice für Hebammenhilfe

Mitte März hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Damit wird es zukünftig eine Veröffentlichung von Kontaktdaten freiberuflicher Hebammen aus den Vertragspartnerlisten der Krankenkassen geben.

Das Ziel, dass Frauen einen besseren Zugang zu einer Versorgung mit Hebammenhilfe haben, wird aus Sicht des Deutschen Hebammenverbands e.V. (DHV) so nicht erreicht. Die Veröffentlichung von Listen behebe nicht den Hebammenmangel. Hebammen seien auch bisher gut auffindbar gewesen. Was fehle, sei ein Terminservice für Hebammenhilfe und eine Vermittlung bei Terminwünschen von Frauen an Hebammen, die freie Kapazitäten haben, heißt es aus dem Verband. Ansonsten würden Frauen weiterhin teils mehr als 50 Telefonate selbst führen müssen, um noch eine Hebamme mit freien Kapazitäten zu finden. Der Hebammenverband fordert deshalb, dass der GKV-Spitzenverband den Wunsch von Eltern und Hebammen nach einer besseren Vermittlung berücksichtigt und die geplante Plattform zur Veröffentlichung der Kontaktdaten als Terminserviceplattform ausbaut.

Der DHV kritisiert am TSVG zudem, dass für Hebammen keine Vergütungsanreize vorgesehen seien, analog zur dort festgelegten Vergütungsverbesserung für ÄrztInnen bei der Vermittlung von Terminen über Terminservicestellen.

Hebammen sind laut TSVG zukünftig gesetzlich verpflichtet, ihre Kontaktdaten und Änderungen der Daten unmittelbar zu melden. Ihre Telefonnummern und Mailadressen werden grundsätzlich veröffentlicht.

Mit dem TSVG wurde außerdem eine Aufnahme von Hebammen in Maßnahmen des Krankenhausentgeltgesetzes beschlossen. Der DHV begrüßt die damit verbundenen finanziellen Hilfen bei der Kinderbetreuung für in der Klinik tätige Hebammen. Diese unterstützten die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Quelle: DHV, 14.3.2019

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 15.03.2019