Weltkindertag

Kinderrechte ins Grundgesetz

  • Anlässlich des Weltkindertages weisen das Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland darauf hin, wie wichtig es für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist, dass nicht nur die biomedizinischen, sondern auch psychosozialen Determinanten von Gesundheit und Krankheit bei allen politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.

  • Der von den Vereinten Nationen im Jahr 1954 initiierte Weltkindertag wird in Deutschland dieses Jahr unter dem Motto »Jedes Kind braucht eine Zukunft« begangen. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland als verantwortliche Organisatoren gehen dabei besonders auf die Bedeutung der Kinderrechte ein.

    Das Bündnis erachtet die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als essenziell. In der letzten Legislaturperiode scheiterte der Versuch, im Einklang mit anderen Akteuren die Parlamentarier durch direkte Gespräche und eine Petition davon zu überzeugen.

    Im aktuellen Parlament sind trotz eines Bekenntnisses im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ebenfalls keine aktiven diesbezüglichen Bestrebungen erkennbar. Dies, obwohl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wiederholt die Bundesregierung dafür kritisiert hat, dass die Kinderrechte immer noch nicht in das Grundgesetz aufgenommen worden sind und beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland zu wenig Berücksichtigung finden. Eine Verankerung im Grundgesetz ist notwendig, damit die Kinderrechte in allen Politikfeldern vorausschauend berücksichtigt werden.

    Während der Corona-Pandemie hat sich in Deutschland und weltweit gezeigt, wie unbefriedigend die Achtung der UN-Kinderrechte gewesen ist. Mehr als eine Milliarde Kinder konnten auf dem Höhepunkt der Schulschließungen ihre Bildungseinrichtungen nicht mehr besuchen. Im europäischen Vergleich gehörte Deutschland zu den Ländern mit eher längeren Schließungsphasen. Dies geschah entgegen der Empfehlung aller kinder- und jugendmedizinischen Verbände.

    Zudem hat es während der Pandemie erhebliche Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung gegeben, was sich u.a. bei Kindern und Jugendlichen direkt und indirekt auf ihr Wohlbefinden ausgewirkt hat. Die somatischen und psychosozialen Folgen, beispielsweise erhöhte Infektanfälligkeit der Säuglinge und Kleinkinder, häufigere Entwicklungsauffälligkeiten und Übergewicht bei den Einschulungskindern, psychische Auffälligkeiten bis hin zu psychiatrischen Erkrankungen wie Anorexie, Depressionen und Suizidalität, vor denen die Fachwelt schon vor drei Jahren gewarnt hatte, werden jetzt nach und nach immer stärker sichtbar.

    Politik und Gesellschaft stehen ebenso in der Pflicht, auf die zeitgerechte Umsetzung der Pariser Klimaziele hinzuwirken. Unter den Folgen der Klimakrise werden schon allein aus demografischen Gründen die heutigen und zukünftigen Kinder und Jugendlichen am stärksten leiden. Im Sinne der Generationengerechtigkeit darf nicht weitere Zeit vertan werden.

    Die Erfahrungen der letzten Jahre haben erneut gezeigt, wie wichtig es für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist, dass nicht nur die biomedizinischen, sondern auch psychosozialen Determinanten von Gesundheit und Krankheit bei allen politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.

    Daher ist es nicht ausreichend, jetzt Maßnahmen zur verbesserten medizinischen Versorgung, für kompensatorische Bildungsprogramme und für die Bekämpfung der Kinderarmut in den Blick zu nehmen. Vielmehr müssen endlich die Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden und damit für alle Politikfelder verbindlich sein.

    Quelle: Gesundheit adhoc, 20.9.23 · DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 20.09.2023