Urteil

Lesbisches Paar in Polen als Eltern anerkannt

Polnische Behörden dürfen die Eintragung eines lesbischen Paares als Eltern in die Geburtsurkunde ihres Kindes nicht verweigern. Zu diesem Ergebnis kam das Oberste Verwaltungsgericht Polens in einem am 11. Oktober veröffentlichten Urteil.

Das Kind war in Großbritannien in der dort anerkannten Ehe zweier Polinnen geboren worden. 2015 beantragte die Mutter in Polen die Übertragung der britischen Geburtsurkunde in das polnische Geburtenregister. Dies ist in Polen erforderlich für die Ausstellung von Ausweispapieren für das Kind. Das Kind hat die polnische Staatsbürgerschaft.

Polnische Verwaltungsbehörden hatten die Eintragung des Ehepaares als Eltern des Kindes bislang abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass Urkunden nach polnischem Recht die Eintragung von zwei Frauen als Vater und Mutter nicht vorsähen. In Polen werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt.

Ebenfalls am 11. Oktober hatte Polen als einziges Land eine geplante Erklärung der EU-Justizminister nicht mitgetragen, welche die anhaltende Diskriminierung von Schwulen und Lesben beklagte. Polens Regierung befindet sich derzeit mit der Europäischen Kommission in Konflikt über den Umbau der polnischen Justiz, der KritikerInnen zufolge die Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet.

Quelle: dpa, 11.10.2018 DHZ

 

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 15.10.2018