Lisa Paus: Entscheidung in Frankreich einzigartiger Schritt
Mit der Entscheidung, ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der französischen Verfassung zu verankern, hat das Parlament im Nachbarland nach Ansicht von Bundesfrauenministerin Lisa Paus »einen in Europa einzigartigen Schritt gemacht«. Beide Parlamentskammern in Frankreich hatten am 4. März mit nötiger Drei-Fünftel-Mehrheit für eine entsprechende Verfassungsänderung gestimmt.
Paus verwies in dem Zusammenhang auf mögliche Neuregelungen beim Thema Schwangerschaftsabbrüche auch in Deutschland. Im Koalitionsvertrag habe die Ampel »die Stärkung der reproduktiven Rechte von Frauen als ein wichtiges Ziel benannt«, sagte sie. »Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen«, hatten SPD, Grüne und FDP darin festgehalten und verschiedene Vorhaben aufgelistet.
Dazu gehört unter anderem die Einsetzung einer Kommission, die prüfen soll, ob Schwangerschaftsabbrüche weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt werden sollen. Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.
»Der Bericht der Kommission wird Mitte April vorliegen und eine gute Grundlage bieten, um wissenschaftsbasiert über die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu sprechen«, sagte Paus. »Die verfassungsrechtliche Situation ist in Deutschland aber grundsätzlich eine andere als in Frankreich«, fügte sie hinzu, ohne dies näher zu erläutern.
Von ihren Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt hat die Ampel bereits die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch (Werbeverbot für Abtreibungen), der Ärztinnen und Ärzte, die ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollten, dem Risiko einer Strafverfolgung aussetzte.
Vor kurzem von der Regierung auf den Weg gebracht wurde außerdem ein Gesetz gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen: Frauen auf dem Weg zu Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sollen zum Beispiel durch Androhung hoher Bußgelder vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden.
2022 gab es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland rund 104 000 gemeldete Schwangerschaftsabbrüche.
Quelle: dpa, 5.3.2024 ∙ DHZ