BÄK, DGKJ, DAKJ und BVKJ

Medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten

((Kasten))

Eine ausreichende kurative und präventive gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingsfamilien in Deutschland besteht nicht. Darauf verweisen Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) anlässlich des 25. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention.
Die UN-Kinderrechtskonvention nennt jedoch „das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ als ein Grundrecht jedes Kindes. Das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit umfasst darüber hinaus nach Meinung der pädiatrischen ExpertInnen auch den Schutz vor durch Impfung zu verhütende Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien ist jedoch reduziert auf Notfallerkrankungen, also lediglich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Die Bundesärztekammer und die ExpertInnen aus der Kinder- und Jugendmedizin fordern daher eine generelle – und nicht nur den Notfall betreffende – Regelung für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen. Die Vereinfachung eines Zugangs zur medizinischen Versorgung durch Ausgabe einer Krankenversicherungskarte für Asylsuchende (Bremer Modell) ist ein Lösungsansatz. Es muss auch Kindern und Jugendlichen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus eine gute Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Die Anonymität dieser Patientengruppe ohne legalen Aufenthaltsstatus muss hierbei in Krankenhaus und Praxis gewährleistet werden.
(Gemeinsame Presseerklärung von BÄK, DGKJ, DAKJ und BVKJ, 19.11.2014)

Rubrik: Medizin & Wissenschaft

Erscheinungsdatum: 11.12.2014