Nordrhein-Westfalen

Mutter von Findelkind Paul verurteilt

Die Mutter des Kindes, das im vergangenen Sommer ausgesetzt und von Jugendlichen gefunden wurde (siehe DHZ 8/2014, Seite 6), ist Mitte März vom Landgericht Bonn wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung verurteilt worden.

Prof. Dr. Anke Rohde, Leiterin der Gynäkologischen Psychosomatik am Universitätsklinikum Bonn, agierte in diesem Fall als Gerichtsgutachterin und sprach mehrfach mit der jungen Frau. Rohde hat immer wieder mit solchen Fällen zu tun. Die Lebenssituation der betroffenen Mütter mag sehr unterschiedlich sein, gemeinsam sind den Frauen aber Schwierigkeiten bei der Problemlösung. „Was anderen Menschen so einfach vorkommt – bei ungewollter Schwangerschaft zur Beratungsstelle gehen, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, das Kind zur Adoption freigeben, das eigene Leben auf das Kind einstellen – wissen betroffene Frauen theoretisch, können es aber nicht umsetzen“, so Rohde. Hilfe bekämen betroffene Frauen nur, wenn die Umgebung irgendwann merkt, dass eine Schwangerschaft besteht.

Die jetzt verurteilte Studentin war nach der Geburt stundenlang mit dem Baby im Rucksack durch Bonn gefahren auf der Suche nach einer geeigneten Ablagestelle. Sie legte es schließlich unter ein Gebüsch, wo es durch Zufall von drei Jugendlichen gerettet wurde. Die Erstversorgung fand damals in der Kinderklinik des Universitätsklinikums Bonn statt. Dort erhielt das Baby den Namen Paul.

Weitere Informationen im Internet unter https://www.facebook.com/ukbonn?ref=aymt_homepage_panel.

(Universitätsklinikum Bonn, 17.3.2015)

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 18.03.2015