Niedersachsen
Neue Privat-Gebührenordnung
Seit 1. Juni 2014 gilt in Niedersachsen für Hebammen eine neue Privat-Gebührenordnung (GebO). Die neue GebO orientiert sich jetzt an der jeweils aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung. Gebühren und Wegegeld können bis zum zweifachen Faktor abgerechnet werden. Für Auslagen gilt der einfache Faktor. Die Gebühren müssen unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der Leistung, der Umstände bei der Ausführung sowie der örtlichen Verhältnisse gewichtet werden.
Für Geburten oder Fehlgeburten nach dem 31. Mai 2014 werden die zugehörigen Leistungen in der Schwangerschaft bereits mit den aktuellen Gebühren berechnet.
(HebRech info 5.6.2014)