BioSkop

Pränatales Screening auf Down-Syndrom darf nicht eingeführt werden!

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will den molekulargenetischen PraenaTest, der Menschen mit Down-Syndrom offensichtlich diskriminiert, in einer Studie erproben lassen – auf Antrag des Herstellers, zum Teil auf Kosten der Solidargemeinschaft. Gegen dieses Vorhaben protestieren das GeN-ethische Netzwerk, der Verein BioSkop und das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Ihre gemeinsame Stellungnahme fordert den G-BA auf, seine Entscheidung zurückzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass der selektive Gentest nicht zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen gemacht wird.

„Es kann und darf nicht sein, dass ein Testverfahren mit so weitreichenden Konsequenzen quasi auf dem Verwaltungsweg probeweise oder dauerhaft Eingang in die Regelversorgung findet“, meinen die UnterzeichnerInnen des, an den G-BA gerichteten Schreibens, das außerdem an die Bundestagsausschüsse für Gesundheit und für Frauen und Familie und an die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung geht.

Hintergrund des kritisierten Beschlusses ist das 2011 in Kraft getretene Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Es erlaubt dem G-BA auf Antrag von Herstellern für die Bewertung neuer Diagnose- und Behandlungsmethoden selbständig Studien zu initiieren, wenn deren Nutzen noch nicht ausreichend belegt ist.

Die ausführliche Stellungnahme kann im Internet nachgelesen werden: http://www.bioskop-forum.de/files/gen_bioskop_netzwerk.pdf

(Stellungnahme, 1.9.2014)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 15.09.2014