Hessen

Rund zehn »vertrauliche Geburten« pro Jahr in Hessen

Zwischen 2018 und 2022 sind in Hessen insgesamt 45 »vertrauliche Geburten« erfasst worden. Das teilte das Hessische Familienministerium in Wiesbaden mit. Pro Jahr nutzen damit rund zehn Frauen in Hessen das Angebot, ihr Kind medizinisch betreut, aber dennoch anonym zur Welt zu bringen. 2014 war ein entsprechendes Bundesgesetz in Kraft getreten.

Bei einer »vertraulichen Geburt« hinterlegen Schwangere ihre Personalien bei einer Beratungsstelle. Im Krankenhaus oder bei einer Hebamme werden die Frauen dann unter einem Pseudonym aufgenommen. Die Beratungsstellen unterstützen die Frauen zusätzlich bei der Entscheidungsfindung, ob sie das Kind abgeben oder doch behalten möchten. Wird das Kind zur Adoption freigegeben, kann es nach 16 Jahren die Daten seiner Mutter einsehen, um Auskunft über seine Herkunft zu erhalten.

Mütter, die ihr Kind anonym abgeben möchten, können auch eine sogenannte Babyklappe nutzen. Durch eine solche Klappe kann eine Mutter ihr Kind in ein Wärmebett legen, sofort werden Mitarbeiter der jeweiligen Institution – meist Krankenhäuser – informiert. In Hessen gibt es fünf solcher Abgabestellen: in Fulda, Hanau, Korbach, Bad Homburg und in Kassel.

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) betreibt als Träger die drei Einrichtungen in Fulda, Hanau und Kassel. »In den letzten zehn Jahren wurden uns in allen drei Klappen insgesamt 29 Kinder anvertraut«, sagte SkF-Geschäftsführerin Sarah Muth. Die Babyklappen sieht Muth als »ein letztes Hilfsangebot in einer Kette von anderen Angeboten für Frauen und Familien in Not«. Über verschiedene Beratungsangebote versuche man stets, die Frauen über andere Möglichkeiten wie die vertrauliche Geburt aufzuklären.

In Bad Homburg wurde seit mehreren Jahren kein Kind mehr in einer Babyklappe abgegeben, in Korbach waren es zwei, wie eine Sprecherin des Korbacher Stadtkrankenhauses mitteilte. In einem der beiden Fälle habe sich die Mutter kurze Zeit später gemeldet, um ihr Neugeborenes doch wieder zurückzunehmen.

Babyklappen sind in Deutschland umstritten, da bislang eine gesetzliche Grundlage fehlt. Laut dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hat jeder das Recht, seine eigene Abstammung zu kennen. Diese Möglichkeit haben Kinder, die anonym in einer Babyklappe abgegeben werden, allerdings nicht.

Quelle: dpa, 18.2.2024 · DHZ

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 19.02.2024