Mother Hood e.V.

Sparpläne zum Elterngeld diskriminieren Familien mit Neugeborenen

  • Die Neuregelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sieht vor, dass Eltern nur noch einen Monat parallel Elterngeld beziehen können. Das bedeute einen herben Einschnitt für die Aufteilung der Sorgearbeit in den besonders sensiblen ersten Wochen nach der Geburt, kritisiert Mother Hood e.V.

  • Die im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 beschlossenen Sparpläne diskriminieren Eltern mit Neugeborenen, heißt es von der Elterninitiative Mother Hood e.V. zu den Änderungen beim Elterngeld. Das betreffe gleichermaßen Babys mit Behinderung, für deren Eltern keine Ausnahmen vorgesehen seien.

    Die Neuregelung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sieht vor, dass Eltern nur noch einen Monat parallel Elterngeld beziehen können. Das bedeute einen herben Einschnitt für die Aufteilung der Sorgearbeit in den besonders sensiblen ersten Wochen nach der Geburt, heißt es weiter von Mother Hood e.V.

    »Diese Sparmaßnahme geht völlig an der Lebensrealität von Familien mit Neugeborenen vorbei«, kritisiert Pressesprecherin Katharina Desery. Richtig wäre es, die Zeit des Wochenbettes durch politische Maßnahmen zu entlasten und damit Frauen- und Kindergesundheit zu fördern.

    Sinnvoll wäre außerdem, im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Familienstartzeit eine bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils von vier Wochen ab Geburt des Kindes festzusetzen, dem sich die Elternzeit flexibel anschließen kann.

    Außerdem müsse die Gültigkeit des Gesetzes erst zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen, nicht schon für Geburten nach dem 1. April 2024. Mütter, die betroffen sind, seien jetzt bereits schwanger und hätten entsprechend des bestehenden Gesetzes geplant.

     

    Wochenbett entscheidend für Familiengesundheit

     

    Das von der damaligen Bundesregierung im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld unterstützt seither die gemeinsame Sorgearbeit von beiden Elternteilen. Es ist eine wichtige familienpolitische Maßnahme, die nun mit der Neuregelung zurückgenommen wird.

    »Wir sind entsetzt, wie wenig Verständnis die Bundesregierung für die höchst sensible Familienzeit mit einem Neugeborenen zeigt«, so Desery. Mütter benötigten nach der Geburt vor allem Erholung und Entlastung bei der Versorgung des Babys und weiterer Kinder.

     

    Eltern von Kindern mit Behinderung diskriminiert

     

    Laut Mutterschutzgesetz müssen angestellte, verbeamtete oder studierende Mütter acht Wochen Mutterschutz nehmen. Sie dürfen in der Zeit nicht arbeiten. Durch die geplante Neuregelung müssten Mütter die Sorgearbeit der ersten Wochen wieder hauptsächlich alleine tragen. Dabei deuteten Statistiken zum Elterngeldbezug darauf hin, dass Eltern überwiegend die ersten acht Wochen nach der Geburt als gemeinsame Elternzeit wählten und Elterngeld bezögen, heißt es von Mother Hood e.V.

    Zwar sind auch bei der Neuregelung Ausnahmen für Eltern von Mehrlingen und Frühgeborenen vorgesehen. Eltern von Neugeborenen mit Behinderung wurden jedoch nicht berücksichtigt. Mütter dieser Kinder haben Anspruch auf zwölf statt acht Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, wovon das zweite Elternteil nur einen Monat Elterngeld beziehen kann. Schätzungen zufolge kommen 3 bis 7 % aller Neugeborenen mit einer Behinderung oder Erkrankung zur Welt.

    »Wir befürchten, dass aufgrund der neuen Regelung und der drohenden finanziellen Einbußen weniger Väter Elternzeit in Anspruch nehmen werden«, so Desery weiter. Eltern müssten auch weiterhin flexibel entscheiden können, ob und wann sie gemeinsam Elterngeld beziehen wollten, insbesondere in den ersten Wochen nach der Geburt.

    Quelle: Mother Hood e.V., 20.12.23 · DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 21.12.2023