Datenreport des Müttergenesungswerks

Ständiger Zeitdruck macht Mütter und Väter krank

  • Der ständige Zeitdruck ist für Eltern der Hauptbelastungsgrund, eine Kurmaßnahme zu beantragen. Damit einhergehend sind psychische Störungen weiterhin die häufigste Diagnose bei Kurantritt.

  • Ständiger Zeitdruck macht krank! Über 90 % der Mütter, die an einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur teilgenommen haben, leiden unter den psychischen Folgen: Erschöpfungszustände, Schlaf- und Angststörungen und depressive Verstimmungen. 44.525 Mütter und 2.320 Väter haben im Jahr 2022 an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Väter in einer Klinik im MGW-Verbund teilgenommen.

    Der ständige Zeitdruck ist für Eltern der Hauptbelastungsgrund, eine Kurmaßnahme zu beantragen. Damit einhergehend sind psychische Störungen weiterhin die häufigste Diagnose bei Kurantritt. Denn Familie und Erwerbstätigkeit sind offenbar nach wie vor schwer unter einen Hut zu bringen: Mütter und Väter geben an, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sie stark belastet. Müttern fehlt es – zusätzlich zur beruflichen Belastung – an Unterstützung aus dem Umfeld und an Anerkennung. Väter, die mehrheitlich in Vollzeit arbeiten, mangelt es zudem an sozialen Kontakten. Psychische und körperliche Symptome und Krankheiten sind die Folge.

    Die Beratungsstellen und Kliniken im Müttergenesungswerk erlebten ab dem Jahresbeginn 2022 einen enormen Ansturm. Auch der individuelle Beratungsbedarf ist stark gestiegen. Pro ratsuchender Person wurden öfter als in Vorjahren mehrere Termine und ausführlichere Beratungsgespräche nötig.

    Die Zahl der abgelehnten Kuranträge, die mithilfe von Beratungsstellen eingereicht wurden, sinkt seit Jahren und liegt inzwischen bei 7 % – entgegen der höheren Ablehnungszahl von allgemein eingereichten Anträgen von 13 %. Dieser Rückgang liegt zum einen an der passgenauen Einreichung und auch an den erfolgreichen Widersprüchen, die die Beratungsstellen zu rund 78 % verzeichnen können.

    Das MGW fordert zusätzlich, dass ärztliche Verordnungen auch bei Vorsorgemaßnahmen für Mütter oder Väter nicht länger durch die Sachbearbeiter*innen der Krankenversicherungen abgelehnt werden können. Wie bei Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen soll dies durch eine gesetzliche Änderung nur durch ein ärztliches Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) erfolgen dürfen. So können die Maßnahmen noch besser kurbedürftigen Personen zur Verfügung gestellt werden und scheitern weniger an bürokratischen Hürden.

    Quelle: MGW, 9.1.2024 ∙ DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 11.01.2024