Urteil im Prozess gegen zwei ÄrztInnen gesprochen

  • Gegen zwei ÄrztInnen, die einen Zwilling während der Sectio töteten, lautet das Urteil auf "Totschlag in einem minder schweren Fall".

  • Im Prozess gegen zwei FrauenärztInnen, die bei einer Zwillingsgeburt ein an einer schweren Hirnschädigung erkranktes Kind mit einer Injektion getötet haben sollen, hat das Landgericht Berlin am 19. November das Urteil verkündet. Es lautet auf „Totschlag in einem minder schweren Fall“. Der ehemalige Chefarzt wird mit einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung, die Ärztin mit einem Jahr und sechs Monaten Haft, ebenfalls auf Bewährung, verurteilt. Die Approbation wird beiden durch das Gericht nicht entzogen.  

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten – eine 58 Jahre alte Oberärztin und ein 73-jähriger Chefarzt im Ruhestand – tödliches Kaliumchlorid während der Geburt per Kaiserschnitt injizierten. Zu diesem Zeitpunkt sei es rechtlich aber nicht mehr zulässig gewesen, da es sich mit Beginn der Geburt bereits um einen Menschen und nicht mehr um einen Fetus gehandelt habe. Die Anklägerin forderte Strafen von jeweils 18 Monaten Haft auf Bewährung.

    Die Verteidiger argumentierten, ihre MandantInnen seien von einem zulässigen Spätabbruch bei einer medizinischen Indikation ausgegangen. Im Zivilrecht beginne die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt.

    Zu dem Verfahren um die Geburt im Sommer 2010 war es nach einer anonymen Strafanzeige gekommen. Die 58 Jahre alte Angeklagte hatte während des Prozesses gesagt, sie hätten einen sicheren Weg für den zweiten Fetus finden und die Mutter nicht gefährden wollen.

    Anmerkung: Die DHZ wird in der Dezember- und Januarausgabe ausführlich über den Prozess berichten.

    Quelle: dpa, 18.11.2019 DHZ

     

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 18.11.2019