Nordrhein-Westfalen

Verortung von Familienhebammen im Gesundheitsbereich

Über 40 Hebammen, die im Kontext der Frühen Hilfen arbeiten, trafen sich am 3. November in Köln, um über die Betreuung von Familien in belasteten Situationen nachzudenken. Eingeladen hatte der Landesverband der Hebammen NRW.

Barbara Blomeier, Landesvorsitzende, betonte, dass Hebammen sich auch in den Frühen Hilfen als Gesundheitsfachberuf verstehen und in einem klar definierten, gut abgesicherten und ausreichend finanzierten Rahmen arbeiten möchten. Durch den Fachtag zog sich als roter Faden das Thema der mütterlichen psychischen Erkrankungen und die Auswirkungen auf die Entwicklung ihrer Kinder.

Am Ende des Tages informierte der Rechtsanwalt des Deutschen Hebammen Verbandes (DHV), Armin Octavian Hirschmüller, über schwierige Punkte im Rechtsgutachten des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen. Er kündigte die Fertigstellung der schon lange erwarteten Rechtsexpertise zu Hebammen in den Frühen Hilfen an, die vom Landesverband der Hebammen NRW in Auftrag gegeben worden war. Sein Fazit: Familienhebammenleistungen müssen Kassenleistungen sein. Das wurde mit großer Zustimmung von den Kolleginnen aufgenommen und ist ein ganz klares Ja zur Verortung der Familienhebammen im Gesundheitsbereich.

Der Landesvorstand wird jede Gelegenheit nutzen, um in Politik und Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass alle Hebammen, ganz gleich in welchem Tätigkeitsfeld sie arbeiten, dem Gesundheitswesen zuzuordnen sind.

(www.hebammen-nrw.de, 4.11.2015)

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 13.11.2015