BMFSFJ

Vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not

Um Schwangeren mit Wunsch nach Anonymität besser zu helfen, trat am 1. Mai 2014 das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft. Das Ziel: die für Mütter wie Kinder riskanten heimlichen Geburten ohne medizinische Betreuung zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder sogar getötet werden. Aktuell haben 95 Frauen die Möglichkeit in Anspruch genommen.

Vor einem Jahr hat der Bund ebenfalls das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ unter der Rufnummer 0 80 04 04 00 20 eingerichtet. Anrufende werden über die Hilfen für Schwangere informiert. Auch hier zieht das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine positive Bilanz: „Wir können heute sagen, dass das Hilfetelefon gut angenommen wird. Seit Mai 2014 sind dort 4.200 qualifizierte Beratungsgespräche geführt worden.“ so Bundesministerin Manuela Schwesig.

Das BMFSFJ möchte die Angebote der Schwangerschaftsberatung noch stärker bekanntmachen. Aktuelle Umfrageergebnisse belegen: Mehr als die Hälfte der Frauen (55 Prozent) wissen nicht, dass sie ein Recht auf Beratung für alle Situationen haben. Nicht nur in extremen Krisensituationen können sich Frauen und Männer in den Schwangerschaftsberatungsstellen Hilfe holen. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf anonyme Beratung durch die Fachkräfte in den 1.600 regionalen Beratungsstellen.

Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert betroffene Frauen umfassend über die Hilfsangebote für Schwangere und bietet eine anonyme Online-Beratung.

(Gerechte Gesundheit, Mai 2015; Pressemitteilung BMFSFJ, 29.4.2015)

Rubrik: Schwangerschaft

Erscheinungsdatum: 16.06.2015