DHZ 04/2024
Schwurgerichtsprozess am Landgericht Bochum – Teil 6

Ein entgegengesetztes Gutachten

Im Strafprozess gegen eine Hebamme, der die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit der Hausgeburt ihres Kindes vorgeworfen wird, wird die geburtshilfliche Gutachterin befragt. Der Strafverteidiger weist auf Ungereimtheiten in ihrem Gutachten hin. Als Zeugin sagt eine Hebamme aus, die die Verstorbene bei ihrer ersten Schwangerschaft betreut hatte. Schließlich bringt die Verteidigung ein neues Gutachten ins Spiel. Katja Baumgarten

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