DHZ 09/2016
Urteil gegen Hebamme und Ärztin rechtskräftig
Das richtige Maß?
Am 1. Oktober 2014 ist eine Hebamme und Ärztin wegen Totschlags zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Eine Revision wurde im Mai abgelehnt. Die Folgen für die außerklinische Geburtshilfe sind unabsehbar. Ein Kommentar auf
der Grundlage des Urteils.
Prof. Dr. Barbara Duden,
Dr. Kirsten Vogeler
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