DHZ 11/2005
Dauerhafte Lebensperspektiven
Säuglinge und kleine Kinder, die nicht von ihren leiblichen Eltern betreut werden können, werden heute vom Jugendamt in Adoptionspflege oder in Pflegefamilien gegeben statt in ein Heim. Inzwischen weiß man, dass jedes Kind zu einer gesunden Entwicklung die Bindung zu liebevollen, empathischen Personen braucht. Das Gesetz schützt heute auch diese Bindung.
Astrid Doukkani-Bördner
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