DHZ 11/2014
Die „Asphyxie“ in der forensischen Medizin
Der tradierte Begriff der Asphyxie bedarf einer Klärung. Er bezeichnet unterschiedliche gravierende Sauerstoffmangelzustände verschiedenen Ursprungs. In der Rechtsmedizin wird „Asphyxie“ – außerhalb geburtshilflicher Zusammenhänge – synonym für die Todesursache „Ersticken“ verwendet, vielfach als Oberbegriff für die verschiedenen Erstickungsarten. Speziell in der Geburtshilfe wird unter „Asphyxie“ ein Erstickungszustand des Kindes verstanden. Besteht bezüglich der Begriffsdefinition Änderungsbedarf?
Prof. Dr. med. Wolfgang Keil
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