DHZ 12/2010

Internetrecht für Hebammen, Teil 4: Pflichtangaben und Werbeverbote

Matthias Diefenbacher erklärt im vierten Teil der Serie über das Internetrecht über die gesetzlichen Informationspflichten auf Homepages auf. Diese beziehen sich beispielsweise auf das Impressum oder auf Pflichtangaben einer geschäftlichen E-Mail. Besondere Bedingungen gelten auch für Verträge, die im Internet geschlossen werden. Matthias Diefenbacher
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