DHZ 05/2006
Qualitätssicherung ist Aufgabe der Hebammen
In der Schweiz nehmen angestellte Hebammen an den Qualitätsprogrammen ihres Krankenhauses teil. Freipraktizierende Hebammen müssen selbst nachweisen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften zur Qualitätssicherung erfüllen.
Ursula Klein Remane
Dieser Artikel ist nur als komplette ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich!
Ich bin Abo-Plus-Leserin und lese das ePaper kostenfrei.
Ich bin Abonnentin der DHZ und erhalte die ePaper-Ausgabe zu einem vergünstigten Preis.
Upgrade Abo+
Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.