DHZ 05/2006

Qualitätssicherung ist Aufgabe der Hebammen

In der Schweiz nehmen angestellte Hebammen an den Qualitätsprogrammen ihres Krankenhauses teil. Freipraktizierende Hebammen müssen selbst nachweisen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften zur Qualitätssicherung erfüllen. Ursula Klein Remane
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