DHZ 10/2009

Überwachung durch die Hebamme nach Kaiserschnitt?

Hebammen wird nicht selten die Pflicht auferlegt, Frauen unmittelbar nach der Kaiserschnittoperation verantwortlich zu überwachen. Weil es sich hierbei nicht um eine ihrer Kernaufgaben handelt, ist dies haftungsrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dr. Sebastian Almer
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