DHZ 04/2016
Erweiterte Wochenbettbetreuung
Zwölf Wochen
Nach einer Gesetzesänderung im Juli 2015 können Hebammen bis zwölf Wochen nach der Geburt Wochenbettbetreuung ohne ärztliche Anordnung abrechnen, unabhängig von den Bestimmungen im Gebührenvertrag. Was ist dabei zu beachten?
Sven Haas
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