Leseprobe: DHZ 01/2019
Selbstbestimmte Geburt

Unteilbares Menschenrecht

Was die Grundrechte der Frau für die Geburt bedeuten: Die WHO hat fünf Richtlinien für geburtshilfliches Personal vorgelegt. Hebammen tragen die größte Verantwortung dafür, dass Frauen einerseits ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können und andererseits nicht damit allein gelassen werden. Katharina Desery,

Geburtserfahrungen sind so unterschiedlich wie die Frauen selbst. Diese Feststellung ist so banal, wie sie wahr ist. Dennoch ist es unumgänglich, immer wieder darauf hinzuweisen. Sie ist entscheidend für die Frage, welche Voraussetzungen eine Geburt zu einer Erfahrung werden lassen, die die Frau bestärkt und für ihr weiteres Leben positiv beeinflusst.

Die Antwort liegt in dem individuellen Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Es handelt sich dabei um ein Menschenrecht, das nicht verhandelbar ist – auch nicht während der Geburt.

Bei der Wahrung dieses Rechtes spielt die Hebamme eine entscheidende Rolle. Sie ist verantwortlich für die Gebärende, ohne ihr die Entscheidungen für ihre Geburtsarbeit komplett zu nehmen.

Zwischen der Verantwortung der Hebamme (auch der juristischen), der Routine im Kreißsaal und den derzeitigen Missständen in der Geburtshilfe auf der einen Seite und dem Recht der Frau auf der anderen Seite bewegen sich die konkreten Überlegungen, wie eine Frau während der Geburt ihres Kindes begleitet werden muss.

 

Mutter und Baby als untrennbare Einheit

 

Die Grundrechte der Frau während der Geburt zu wahren, ist eine anspruchsvolle Aufgabe für Hebammen! Frauen in ihrer Unterschiedlichkeit und mit ihren jeweils eigenen Bedürfnissen und Vorgeschichten können im Kreißsaal schon mal zu zwischenmenschlichen Spannungen führen. Das beginnt bereits mit dem Öffnen der Kreißsaaltür, vor der die Frau und in der Regel auch der werdende Vater stehen und auf Unterstützung hoffen.

Mit dem Betreten des Kreißsaales beginnt die Beziehungsarbeit zwischen der Hebamme und der ihr in der Regel unbekannten Frau. Was für die Hebamme Routine ist, bedeutet für die Frau Ausnahmezustand. Wie wird die Geburt verlaufen? Wird sie die Unterstützung bekommen, die sie braucht und sich wünscht? Ist das Kind gesund? Sind die Schmerzen aushaltbar und was passiert, wenn nicht? Wird der Geburtsplan, den die Frau eventuell mitgebracht hat, helfen?

Mutter und Kind müssen als Einheit verstanden werden. Der Begriff Mutter­Baby stammt aus dem englischen MotherBaby, der dafür von der International MotherBaby Childbirth Organisation geprägt wurde. Geht es der Mutter gut, so wirkt sich das auch positiv auf das ungeborene und später geborene Kind aus. Gleichzeitig hat die Mutter das größtmögliche Interesse an der Gesundheit ihres Kindes.

MutterBaby gehört der Respekt und der Schutz der Hebamme. Das fachliche Handeln der Hebamme muss sich an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen der Gebärenden ausrichten. Konkret bedeutet dies, sie in notwendige Entscheidungen rund um die Geburt mit einzubeziehen, ihre Wünsche zu respektieren und möglichst zu erfüllen. Ist das aus medizinischer Sicht nicht möglich, hat die Hebamme die Aufgabe, evidenzbasierte Aufklärung über die Vorgänge während des Geburtsverlaufs zu leisten und die Zustimmung der Gebärenden sicherzustellen. Diese Prämisse hilft gerade in Situationen, in denen es schwierig wird und es entgegen den ursprünglichen Plänen der Frau zu medizinischen Eingriffen kommen muss, beispielsweise zu einem ungeplanten Kaiserschnitt. Besonders in solchen Momenten hat die Hebamme die besten Chancen, zur Entspannung der Frau beizutragen, ihr mögliche Ängste zu nehmen oder zumindest zu mildern.

Eine zugewandte, achtsame und individuelle Betreuung gehört zu den ersten Antworten, die Frauen geben, wenn sie nach einer guten Geburtsbegleitung gefragt werden. Diese gelingt vor allem durch eine Kommunikation auf Augenhöhe. Manche Kliniken haben dazu die konkrete Vorgabe, dass Hebammen mit den Frauen wortwörtlich »auf gleicher Höhe« sprechen sollen, das heißt eine Gesprächsposition einnehmen, in der sich die Frau nicht unterhalb der Hebamme befindet.

 

Vertrauen, Verantwortung und Selbstbestimmung

 

MutterBaby muss darauf vertrauen können, dass das fachliche Handeln der Hebamme von geburtshilflichen Grundsätzen bestimmt ist, die sich an einer frauen- und familienzentrierten Geburtshilfe orientieren.

Die WHO hat für die Geburtsarbeit und die Unterstützung durch geburtshilfliches Personal fünf Richtlinien formuliert, die sich im Wesentlichen auch in den aktuellen »12 Steps to Safe and Respectful MotherBaby-Family Maternity Care« von The International Childbirth Initiative (ICI) wiederfinden:

  1. unnötige medizinische Eingriffe vermeiden
  2. Frauen ermutigen, sich frei zu bewegen und ihre Gebärposition frei zu wählen
  3. Frauen die Begleitung ermöglichen, die sie möchten
  4. Privatsphäre und Vertrauen sicherstellen
  5. angemessene Informationen über Schmerzlinderung bereitstellen.

Und wie sieht es mit der Verantwortung der Frauen für die Geburt ihres Kindes aus? In diesem Zusammenhang hat sich seit einigen Jahren die Idee von der selbstbestimmten Geburt als Ideal durchgesetzt. Schwangere mit dem expliziten Wunsch nach Selbstbestimmung im Kreißsaal informieren sich umfassend, tauschen sich in Internet-Foren und Gruppen über die besten »Zutaten« für eine gute Geburt aus und bringen ihren Geburtsplan mit in den Kreißsaal.

Der Wunsch nach Selbstbestimmung muss dabei als eine Art Gegenwehr zu den derzeitigen Zuständen in der Geburtshilfe verstanden werden. Nach Aussagen vieler Mütter wurde »über ihren Kopf hinweg« entschieden und sie fühlten sich eher als Objekt, denn als Subjekt. Die selbstbestimmte Geburt gilt als Garant für eine »gute« Geburt.

Selbstbestimmung wird also als aktive Leistung verstanden. So beschreibt es auch die Politologin Dr. Tina Jung in ihrem Aufsatz »Die ›gute Geburt‹ – Ergebnis richtiger Entscheidungen? Zur Kritik des gegenwärtigen Selbstbestimmungsdiskurses vor dem Hintergrund der Ökonomisierung des Geburtshilfesystems.« (Jung 2017).

Doch genau da liegt die Schwierigkeit. Eine »gute« Geburt ist demnach etwas, wofür die gebärende Frau selbst die richtigen Entscheidungen treffen muss und wofür ihr allein die Verantwortung übertragen werden kann. Umgekehrt wird eine »schlechte« Geburt als Folge falscher Entscheidungen der Frau interpretiert – vor allem von den Frauen selbst. Der Druck, der durch diese Sichtweise entsteht, ist enorm. Er führt dazu, dass sich Frauen mit problematischen Geburtserfahrungen schuldig fühlen, weil sie nicht »genug getan« hätten, damit die Geburt »gut« wird.

 

Universelle Rechte – auch ohne Geburtsplan

 

Sich als Schwangere über Geburten zu informieren, ist richtig. Doch darf das nicht dazu führen, dass Frauen sich die Hauptverantwortung für den Verlauf einer Geburt geben. Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit sind keine Rechte, die sich Frauen erarbeiten könnten. Sie gelten universell für alle Frauen, die informierten wie die »uninformierten«. In diesem Zusammenhang hat die Beziehungsarbeit zwischen MutterBaby und der Hebamme eine herausragende Bedeutung.

Geburten sind nicht planbar. Genau aus diesem Grund braucht die Gebärende eine fachliche Bezugsperson, die sie individuell betreut, in ihrer Geburtsarbeit stärkt und wenn nötig bei bevorstehenden Entscheidungen begleitet und berät.

Für MutterBaby ist jede Geburt einzigartig und unwiederbringlich. Die Wahrung des Rechts der Frau auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit, eine respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe sowie die fünf sehr konkreten Grundsätze der WHO ergeben die Antwort auf die Frage, wie eine Hebamme die Geburtsarbeit so begleiten kann, dass sich die Mutter sicher und wohl fühlt und den Kraftakt der Geburt meistern kann. Jede Hebamme trägt dazu bei – gemeinsam mit der Frau.

Rubrik: Geburt | DHZ 01/2019

Literatur

Jung T: Die »gute Geburt« – Ergebnis richtiger Entscheidungen? Zur Kritik des gegenwärtigen Selbstbestimmungsdiskurses vor dem Hintergrund der Ökonomisierung des Geburtshilfesystems. Gender. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 2017. (2) 30–45