ist seit 2007 Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Justus-Liebig-Universität Gießen und am Universitätsklinikum Gießen & Marburg GmbH. Er hat Humanmedizin und Jura studiert. Von 1985 bis 1991 absolvierte er eine Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie, von 1996 bis 2002 außerdem für Rechtsmedizin. Er publiziert unter anderem zum Plötzlichen Kindstod und zur Behandlungsfehlerbegutachtung in der Rechtsmedizin.
Kontakt: Reinhard.Dettmeyer@forens.med.uni-giessen.de
Quelle: DHZ 01/2015