DHZ 04/2018
Tabu per Gesetz
In Deutschland ist die Leihmutterschaft strafrechtlich verboten. So reisen ungewollt kinderlose Paare ins Ausland, um sich dort eine Leihmutter zu suchen. Damit gehen sie hohe juristische Risiken ein. Über die gesetzlichen Fallstricke des Reproduktionstourismus.
Dr. Roman Lammers
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