DHZ 09/2016
Interview mit Jana Ossowski

„Was wäre, wenn …?“

Der Schiedsspruch aus dem vergangenen Jahr brachte ein Novum, das die Hausgeburtshilfe erschüttert. Wird der errechnete Termin um mehr als drei Tage überschritten, soll die Schwangere sich bei einem Frauenarzt oder einer Frauenärztin vorstellen. Nur wenn er oder sie die Unbedenklichkeit attestiert, kann eine Hausgeburt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Ein Gespräch mit einer Hebamme und Mutter, die ihre drei Kinder zu Hause zur Welt gebracht hat. Tara Franke

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