Schleswig-Holstein

Fortsetzung der Maßnahmen zur Stärkung der Geburtshilfe

Gesundheitsstaatssekretärin Anette Langner erörterte am 7. März gemeinsam mit Ostholsteins Landrat Reinhard Sager im Hauptausschuss des Kreises die Situation der Geburtshilfe. Nachdem die Situation der Geburtshilfe landesweit umfassend analysiert wurde (LT Drucksache 18/3338) hatte die vom Gesundheitsministerium beauftragte Firma OptiMedis flankierende Maßnahmen-Vorschläge vorgelegt. OptiMedis sollte diese unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Besonderheiten in den Kreisen Nordfriesland und Ostholstein in enger Kooperation mit den betroffenen AkteurInnen (Kreise, Kliniken, Gynäkologen, Hebammen, Krankenkassen) entwickeln. Das Gesundheitsministerium hat eine Priorisierung der erarbeiteten Maßnahmen vorgenommen, die sich an Dringlichkeit, Realisierungsmöglichkeit und Akzeptanz durch die Akteure orientiert. Eine Reihe der Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung oder wurden bereits eingeleitet:

  • Sicherung des Hebammenrufs auf den Inseln Sylt und Föhr
  • Ausbau der Möglichkeiten zur speziellen Schulung der Rettungsdienstkräfte – Anschaffung eines Geburtssimulators und eines Neugeborenensimulators
  • Aufnahme eines Baby-Notarztwagens in das Rettungsdienstgesetz
  • Ausbau der Kapazitäten für eine vorgeburtliche Unterbringung („Boarding“) in Flensburg und in Husum
  • Schaffung zusätzlicher Kreißsaalkapazitäten in Flensburg, Husum, Kiel und Unterstützung des Umbaus der Wöchnerinnenstation in Lübeck
  • Ausbau der Ausbildungskapazitäten an der einzigen Hebammenschule des Landes und zusätzlich die Einführung einer akademischen Ausbildung (insgesamt Schaffung von 20 zusätzlichen Plätzen auf dann 35 Plätze, Umsetzung in 2017).

Die Umsetzung von weiteren im Rahmen des Gutachtens vorgeschlagenen Maßnahmen soll durch das Land im Rahmen freiwilliger Leistungen nach Maßgabe einer noch zu erstellenden Förderrichtlinie erfolgen. Dabei soll auch das „Gemeinsame Landesgremium“ (nach § 90a SGB V) aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen, Kommunale Landesverbände, Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten und Dachorganisation medizinischer Pflegeberufe eingebunden werden.

Zu den weiteren im Rahmen des Kataloges vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Erstellung einer einheitlichen Informationsbroschüre über das geburtshilfliche Versorgungsangebot auf Ebene der Landkreise (einschließlich der Notfallkonzepte), deren Umsetzung auf Kreisebene angeregt wird.

(Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, 7.3.2017)

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 11.04.2017