Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

Maßnahmen zur Verbesserung der klinischen Geburtshilfe gefordert

Die Fachgruppe Hebammen im Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) hat einen Forderungskatalog an gesundheitspolitische AkteurInnen erarbeitet, der auf Verbesserung der klinischen geburtshilflichen Versorgung zielt. Er ergänzt das Positionspapier „Von Vielen zu viel, von Wichtigem zu wenig“ aus dem Jahr 2016.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) möge sich demnach für eine leicht zugängliche Veröffentlichung von nutzerinnenrelevanten Informationen zu Geburten in Krankenhäusern einsetzen.

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sollte die Entwicklung von evidenzbasierten und verständlichen Gesundheitsinformationen zu geburtshilflichen Interventionen für Nutzerinnen durch die BZgA veranlassen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möge die Versorgungsforschung beauftragen zu erforschen, wie in den jeweiligen geburtshilflichen Versorgungsstufen eine Betreuung realisiert werden kann, die die verschiedenen Eingangsvoraussetzungen der Gebärenden berücksichtigt und prüfen, wie innerhalb des DRG-Systems Anreize für physiologische Geburten geschaffen werden können, die sich auch in einem angemessenen Entgelt widerspiegeln.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte Empfehlungen und Umsetzungsvorschläge erarbeiten, wie die Qualitätssicherung in geburtshilflichen Abteilungen verbessert werden kann und geburtshilfliche Versorgungsforschungsprojekte fördern, die von einem Qualitätsrahmen für die Mutter-Kind-Gesundheitsversorgung ausgehen, wie ihn Renfrew et al. (2014) erarbeitet haben. Ebenso sei für eine Verbesserung des Kommunikationsflusses bei der Übergabe zwischen ambulanten und stationären Bereichen sowie verschiedenen Professionen zu sorgen.

Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) mögen Konzepte für Geburtskliniken entwerfen, wie eine frauenzentrierte Betreuung weiterentwickelt und deren Umsetzung durch alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen gefördert werden kann. Außerdem solle geprüft werden, wie die geburtshilfliche Versorgung an besondere Bedürfnisse und Belastungen der Nutzerinnen angepasst werden kann (Frauen mit Gewalterfahrungen, mit Behinderung, mit psychischer Erkrankung).

Quelle: AKF e.V., Januar 2018

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 13.02.2018